Erstattung für osteopathische Behandlungen

Private Kostenträger oder Zusatzversicherungen

Die osteopathische Behandlung beinhaltet einen umfassenden Erstkontakt mit entsprechender Anamnese, Inspektion sowie einer Palpation und eventuell notwendigen Test zur Beurteilung der verschiedenen Strukturen und körpereigenen Systeme. Die darauffolgenden Termine sehen eine ganzheitliche Behandlung vor.

Osteopathische Behandlungen werden von uns nach der Heilpraktikergebührenverordnung (kurz GebüH) abgerechnet. Hierbei berechnen wir pro Behandlungseinheit 110 €, wobei sich die Behandlungszeit nach Ihren Beschwerden richtet.

Je nach Versicherung können Ihnen hierbei Zuzahlungen gestattet werden. So hat jede gesetzliche Krankenkasse ihre eigenen Vorgaben, inwieweit sie eine solche Behandlung bezuschusst.

Um herauszufinden, welche Beträge Ihnen pro Kalenderjahr zustehen, kontaktieren Sie ihre Krankenkasse und fragen gezielt nach.

Private Kostenträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Heilpraktikerleistungen in der Regel vollständig oder teilweise, abhängig von Ihrem Vertrag.

Um eine Rückerstattung zu beantragen ist in der Regel ein vom Arzt oder der Ärztin ausgestelltes Privatrezept notwendig, welches Sie bitte im Vorfeld organisieren und zum ersten Termin mitbringen.

Sollten Sie keine Rückerstattung in Betracht ziehen, können Sie auch gerne ohne Privatrezept zu uns kommen.